Queerfeindliche Diskriminierungserfahrungen als Risikofaktor anerkennen

Anerkennung von queerfeindlicher Diskriminierung

Ausgangslage

Die Nichtanerkennung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität von queeren jungen Menschen durch Eltern und/oder das soziale Umfeld kann zu Schul- oder Ausbildungsdistanz führen, zu Isolation, Belastungen und langfristig auch zu Störungen, Suizidversuchen, Obdachlosigkeit, Suchtproblemen, selbst- und fremdgefährdendem Verhalten und mehr.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Fachkräfte nehmen queerfeindliche Diskriminierung als gewichtigen Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung wahr und suchen mit den Personensorgeberechtigten/Eltern, dem betroffenen Minderjährigen und gegebenenfalls der Institution nach Lösungen zur Abwendung der Gefährdung.

Leistung, Aufgaben, Angebot

Flächendeckende Fortbildungen und Beratungsangebote für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Hilfen zur Erziehung. Verankerung von Indikatoren (queerfeindlicher) Diskriminierung bei den Risikofaktoren und gewichtigen Anhaltspunkten im Kinderschutzbogen und bei den Ankerbeispielen (6–14 Jahre, 14–18 Jahre) 

  • Berlin: Im Rahmen der regelmäßigen Fachgespräche mit den durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) finanzierten Fachberatungsstellen Kinderschutz soll die Thematik „intersektionale Diskriminierungserfahrungen“ als ein Risikofaktor oder gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung besprochen werden. In Abstimmung mit den zuständigen Trägern könnte daraufhin eine Anpassung der Sensibilisierungs- und Fortbildungskonzepte der Fachberatungsstellen erfolgen, indem Diskriminierungserfahrungen als relevantes Thema aufgenommen werden.
  • Bei erneuter Überarbeitung der erweiterten Kinderschutzbögen sollen Diskriminierungserfahrungen als Risikofaktor/Anhaltspunkt aufgenommen werden.

Zu installierende oder zu überarbeitende Instrumente im Kinderschutz

  • erweiterte Kinderschutzbögen  
  • Mitteilungsbögen freie Träger § 8a SGB VIII  
  • Bei der Erstellung neuer Leitfäden zum Kinderschutz (SenBJF) oder anstehender Überarbeitung sollen Diskriminierungserfahrungen als Risikofaktor/Anhaltspunkt aufgenommen werden.
  • Erarbeitung von Ankerbeispielen (insb. 6–14 Jahre)