Die Nichtanerkennung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität von queeren jungen Menschen durch Eltern und/oder das soziale Umfeld kann zu Schul- oder Ausbildungsdistanz führen, zu Isolation, Belastungen und langfristig auch zu Störungen, Suizidversuchen, Obdachlosigkeit, Suchtproblemen, selbst- und fremdgefährdendem Verhalten und mehr.
Fachkräfte nehmen queerfeindliche Diskriminierung als gewichtigen Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung wahr und suchen mit den Personensorgeberechtigten/Eltern, dem betroffenen Minderjährigen und gegebenenfalls der Institution nach Lösungen zur Abwendung der Gefährdung.
Flächendeckende Fortbildungen und Beratungsangebote für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Hilfen zur Erziehung. Verankerung von Indikatoren (queerfeindlicher) Diskriminierung bei den Risikofaktoren und gewichtigen Anhaltspunkten im Kinderschutzbogen und bei den Ankerbeispielen (6–14 Jahre, 14–18 Jahre)