Fachkräfte beraten sich über die Art der Hilfe

Wunsch und Wahlrecht des jungen Menschen

Ausgangslage

In der Praxis werden junge Menschen oft zu wenig in die Hilfeplanung eingebunden oder über ihre Rechte aufgeklärt und aktiv bei deren Umsetzung unterstützt. Damit ist ihre Beteiligung am Entscheidungsprozess bezüglich des Unterstützungsangebots nur eingeschränkt möglich. Zunehmend fehlt aufgrund einer höheren Falldichte ein direkter Kontakt der Fachkräfte des ASD/RDS zu den jungen Menschen, was es erschwert, verantwortungsvoll qualifizierte, lebenswegweisende Entscheidungen mit ihnen zu treffen. Beauftragte ambulante Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die parteilich an der Seite der jungen Menschen stehen und ihren Bedarf sowie ihre Entwicklung am ehesten einschätzen können, werden oft nicht ausreichend bei der Entscheidungsfindung miteinbezogen. Auch andere Fachkräfte aus dem Umfeld der jungen Menschen wie Therapeut*innen, Lehrer*innen und andere werden häufig nicht hinzugezogen.Darüber hinaus steht aufgrund eines hohen Kostendrucks seitens des Jugendamtes nur ein eingeschränkt nutzbares Angebot zur Verfügung, was dem Bedarf von TIN* Personen nach § 9 SGB VIII häufig nicht entspricht. Meist völlig außer Acht gelassen werden Problemlagen beziehungsweise Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Durch Mitwirkung der beteiligten Akteur*innen soll gemeinsam eine möglichst passgenaue Hilfe für die individuelle Situation des jungen Menschen und seiner Familie gefunden werden. Durch Mitbestimmungsmöglichkeiten des jungen Menschen kann die Hilfe besser an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden, die Akzeptanz gegenüber der Maßnahme steigt und dadurch kann die Hilfe wirksamer werden. Gefördert wird auch das Erleben von Selbstwirksamkeit queerer junger Menschen im Hilfekontext. Das Machtgefälle bei der Beantragung und Bewilligung von Hilfen wird besser ausgeglichen.

Leistung, Aufgaben, Angebot

  • Junge Menschen können bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen mitentscheiden.
  • Sie sind über ihr Wunsch- und Wahlrecht informiert und werden aktiv unterstützt, es auszuüben.