Besteht ein erzieherischer Bedarf, entscheidet das Jugendamt, welche Maßnahme im individuellen Fall als geeignet und notwendig erachtet wird. Im Rahmen der kollegialen Beratung stellt die fallführende Fachkraft die vorhandenen Ideen zum weiteren Hilfeverlauf zur Diskussion. Dabei wird erörtert, welche Hilfe die fallführende Fachkraft des ASD/RSD – in Absprache mit den Adressat*innen – installieren würde. Herausfordernd für die Fachkraft ist es, die Stimme des jungen Menschen beim kollegialen Austausch miteinzubringen, damit auch das RSD/ASD-Team seine Perspektive verstehen kann. Es ist gegebenenfalls sinnvoll, betreuende Fachkräfte des freien Trägers mithinzuzuziehen, da diese in der Regel näher mit den jungen Menschen und ihren Bedarfen verbunden sind.