Fachkräfte beraten sich über die Art der Hilfe

Besteht ein erzieherischer Bedarf, entscheidet das Jugendamt, welche Maßnahme im individuellen Fall als geeignet und notwendig erachtet wird. Im Rahmen der kollegialen Beratung stellt die fallführende Fachkraft die vorhandenen Ideen zum weiteren Hilfeverlauf zur Diskussion. Dabei wird erörtert, welche Hilfe die fallführende Fachkraft des ASD/RSD – in Absprache mit den Adressat*innen – installieren würde. Herausfordernd für die Fachkraft ist es, die Stimme des jungen Menschen beim kollegialen Austausch miteinzubringen, damit auch das RSD/ASD-Team seine Perspektive verstehen kann. Es ist gegebenenfalls sinnvoll, betreuende Fachkräfte des freien Trägers mithinzuzuziehen, da diese in der Regel näher mit den jungen Menschen und ihren Bedarfen verbunden sind.

Fallbesprechung

Beschreibung der Empfehlung

Die fallführende Fachkraft verfügt über queer-inklusive Fachkompetenz und eine diskriminierungssensible Einstellung und Haltung, um so eine spezialisierte Hilfe gegenüber ihrer Leitung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe fachlich begründen zu können.

Kompetenzprofil der Fachkraft

  • In einem Personalentwicklungsprozess sind die Kompetenzprofile der Mitarbeitenden diversitätsorientiert weiterzubilden und eine Übersicht ihrer Profile ist im Intranet und auf der Homepage des Jugendamtes zu veröffentlichen. Bei Fallbesprechungen wird darauf geachtet, dass Kolleg*innen mit den benötigten fachlichen Kompetenzen zur Einschätzung einer geeigneten Unterstützung eines jungen Menschen und einer geeigneten Hilfeform hinzugezogen werden.

Bedarfsorientierte Gesprächsführung

  • Durchführung methodisch gestützter Fallbesprechungen inklusive der Darstellung der Problemlagen aus der Perspektive des jungen Menschen
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Wunsch und Wahlrecht des jungen Menschen

Beschreibung der Empfehlung

Junge Menschen sind auf ihr Wunsch- und Wahlrecht hinzuweisen und aktiv in die Angebotssuche miteinzubeziehen. Sie werden bei der Umsetzung ihres Rechts unterstützt und gegebenenfalls wird ihrem Anspruch auf eine queersensibel arbeitende Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Folge geleistet.

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Queersensible Angebote vorhalten

Beschreibung der Empfehlung

  • Es muss dafür gesorgt werden, dass spezifische queersensible Jugendhilfeangebote bestehen. Diese spezifischen Angebote sind aus jugendhilfeplanerischer Perspektive zu gewährleisten.
  • Queere Fachstellen werden von der fallführenden Fachkraft beratend mithinzugezogen beziehungsweise es existiert ein gemeinsam erarbeiteter Kriterienkatalog für passgenaue Hilfen für queere junge Menschen und es wird eine Angebotsliste im Jugendamt und bei den Clearingstellen vorgehalten.
  • Bei entwicklungsspezifischen Hilfebedarfen wie Transitionen wird darauf geachtet, spezialisierte freie Träger hinzuzuziehen, um junge Menschen qualifiziert in ihrer Transition zu unterstützen und zu begleiten.
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Sozialer Kontext von queeren jungen Menschen

Beschreibung der Empfehlung

Bei der Auswahl geeigneter Unterstützungsmaßnahmen ist das Augenmerk auf ein stabiles queerfreundliches Umfeld zu legen.

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Schutzkonzept inklusive Beschwerdemanagement

Beschreibung der Empfehlung

Beschwerdemöglichkeit im Jugendamt im Rahmen des Schutzkonzeptes

Wenn Bedarfe zum Beispiel von trans* jungen Menschen in der Hilfeplanung keine Berücksichtigung finden, gibt es ein leicht zugängliches Verfahren im Jugendamt, das Betroffene für eine Beschwerde- beziehungsweise Diskriminierungsmeldung nutzen können. Eine Bearbeitung wird zeitnah gewährleistet.

Beschwerdemöglichkeit innerhalb des Trägers im Rahmen des Schutzkonzeptes

Bei Vernachlässigung der Bedarfe beziehungsweise bei Diskriminierungen zum Beispiel von trans* jungen Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein niedrigschwelliges internes und externes Schutzkonzept vorgehalten. Die Einrichtungsaufsicht hat vor der Erteilung einer Betriebserlaubnis das vorhandene diskriminierungssensible Beschwerdemanagement der Einrichtung zu prüfen.

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