Ausgangslage

Häufig fühlen sich (queere) junge Menschen in der Hilfekonferenz nicht ausreichend gut vertreten oder die große Repräsentanz von erwachsenen Erziehungspersonen beziehungsweise Fachkräften führt dazu, dass sie die eigenen Belange nicht selbstbewusst genug äußern können. Das bewirkt mitunter einen Verlust der empfundenen Selbstwirksamkeit und trägt zu einer ungenauen Hilfeplanung bei.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Es werden passgenauere Hilfen auf den Weg gebracht. Es entstehen weniger Drehtüreffekte bei den bewilligten Hilfen. Das Erleben von Selbstwirksamkeit führt bei jungen Menschen zu mehr innerer Ruhe und nachhaltigen Erfolgen im Rahmen ihrer Unterstützung.

Leistung, Aufgaben, Angebot

  • Vermittlung des Wissens, dass die Möglichkeit für den jungen Menschen besteht, eine Vertrauensperson in das Beratungsgespräch nach § 10a SGB VIII mitnehmen zu können.
  • Auch in der Hilfekonferenz kann der junge Mensch anfragen, ob eine selbst gewählte Vertrauensperson für einen bestimmten Zeitraum daran teilnehmen kann.
  • Bei Ablehnung der fallzuständigen Fachkraft kann ein Beistand nach § 13 SGB X den jungen Menschen zur Hilfekonferenz begleiten.