Grundlage für die Ausgestaltung einer Hilfe nach § 36 Abs. 2 des SGB VIII ist eine gemeinsame Ausformulierung des Hilfeplans mit dem jungen Menschen, den Personensorgeberechtigten und der fallführenden Fachkraft. Bei Bedarf kann nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt eine selbst gewählte Vertrauensperson des jungen Menschen an dem Hilfeplangespräch teilnehmen. Dabei werden, gegebenenfalls unter Beteiligung des freien Trägers, die Unterstützungsleistung und die nächsten Schritte geplant sowie Ziele ausgehandelt. Die Herausforderung für die Fachkraft des ASD/RSD besteht darin, einen offenen Austausch aller Beteiligten zu ermöglichen.