Erstellung des Hilfeplans

Grundlage für die Ausgestaltung einer Hilfe nach § 36 Abs. 2 des SGB VIII ist eine gemeinsame Ausformulierung des Hilfeplans mit dem jungen Menschen, den Personensorgeberechtigten und der fallführenden Fachkraft. Bei Bedarf kann nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt eine selbst gewählte Vertrauensperson des jungen Menschen an dem Hilfeplangespräch teilnehmen. Dabei werden, gegebenenfalls unter Beteiligung des freien Trägers, die Unterstützungsleistung und die nächsten Schritte geplant sowie Ziele ausgehandelt. Die Herausforderung für die Fachkraft des ASD/RSD besteht darin, einen offenen Austausch aller Beteiligten zu ermöglichen.

Informationspflicht

Beschreibung der Empfehlung

Das Jugendamt nimmt seinen Auftrag einer Informations- und Fürsorgepflicht wahr und stellt eine jugendgerechte, inklusive Aufklärung über den Hilfeplanprozess und die Rechte von jungen Menschen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

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Vertrauensperson

Beschreibung der Empfehlung

Eine von dem jungen Menschen selbst gewählte queersensible Vertrauensperson (z. B. aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, aus dem familiären Umfeld oder dem Schul- oder Freizeitbereich) ist nach Absprache mit der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes in die Hilfekonferenz miteinzubeziehen.

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Aktive Gestaltung des Hilfeplangespräches als sicherer Ort für den jungen Menschen

Beschreibung der Empfehlung

Das Hilfeplangespräch wird von den zuständigen Fachkräften sorgsam vorbereitet, damit es ein sicherer und wertschätzender Raum für den jungen Menschen wird. Die Verantwortlichkeit für die Organisation, Gesprächsgestaltung und aktive Gesprächsführung im Hilfeplangespräch (HPG) obliegt der fallverantwortlichen Ansprechperson im Jugendamt. Der Ablauf ist für alle Teilnehmende klar und transparent kommuniziert. In der Moderation wird darauf geachtet, dass der junge Mensch ausreichend Gesprächszeit bekommt und ihm aktiv zugehört wird. Die Moderation achtet darauf, dass der junge Mensch vor diskriminierenden Äußerungen von Gesprächsteilnehmenden geschützt wird.

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Transition und Queerness im Clearingprozess

Beschreibung der Empfehlung

  • Ausreichend sichere queersensible Bezugsräume oder Wohnformen stehen zur Verfügung. Ein erstes Hilfeplangespräch findet nach 4 bis 6 Wochen statt, nachdem eine Beziehung zu dem jungen Menschen hergestellt wurde. Im Hilfeplan sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele gemeinsam zu vereinbaren. Die Beteiligung und jugendgerechte Ausrichtung der Hilfeplankonferenz wird sichergestellt, indem in ihr dem jungen Menschen ein fester erster Redebeitrag eingeräumt wird. Die Verantwortung für die gemeinsame Vorbereitung der Hilfeplankonferenz mit dem jungen Menschen liegt bei dem zuständigen Träger.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht des jungen Menschen wird berücksichtigt und dem Anspruch auf eine queersensibel arbeitende Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wird Folge geleistet.
  • Ein direkter Kontakt zum zuständigen Schulamt ist hergestellt. Ein queersensibles Verständnis der Behörde wird vorausgesetzt, dabei wird auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen. Trans* spezifische Bedarfe sind gemeinsam besprochen worden und mögliche Lösungen festgehalten.
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Ansprache im Hilfeplan

Beschreibung der Empfehlung

Selbstbestimmung des Vornamens und der Bestimmung des Pronomens durch den jungen Menschen in der Hilfekonferenz und im Hilfeplan

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