Erstellung des Hilfeplans

Transition und Queerness im Clearingprozess

Ausgangslage

  • Es werden immer wieder unrealistische Ziele für oder mit dem jungen trans* Menschen erstellt, da zu wenig auf die Grenzen der Umsetzbarkeit geachtet wird beziehungsweise diese nicht immer klar formuliert werden.
    Hintergründe: Durch einen Transitionsprozess kann es zu Entwicklungsverzögerungen bei dem jungen Menschen kommen. Dies muss bei der Gewährung des Hilfezeitraums berücksichtigt werden. Queerness bedeutet für viele junge Menschen immer noch Mobbing und/oder Gewalt in der Schule oder Ausbildung, was zum Teil zu einer Schul- beziehungsweise Ausbildungsdistanz führt. Zusammengenommen setzt dies junge Menschen unter einen enormen Zeitdruck bei der Verselbstständigung und führt nicht selten auch zu psychischen Beeinträchtigungen.
  • Queere junge Menschen in Kriseneinrichtungen (Verbleib aktuell in der Regel 3 Monate) dürfen ihr Wunsch- und Wahlrecht bei einer weiterführenden Unterbringung geltend machen. Queersensibel ausgerichtete weiterführende Einrichtungen sind jedoch zum Teil nicht in diesem Zeitraum zu finden, wodurch es zu einem längeren Verbleib in der kostenintensiven Kriseneinrichtung kommt.
  • Wiederholte Klinikaufenthalte während eines Transitionsprozesses führen zu längerem Schulausfall beziehungsweise einer Ausbildungsunterbrechung. Dies stellt Schulen und Arbeitgeber vor Herausforderungen, die nicht immer im Sinne der jungen Menschen mitgetragen werden.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Durch die Berücksichtigung der Belange der jungen trans* Personen steigt die Bereitschaft, an den in der Hilfekonferenz besprochenen Entwicklungsaufgaben mitzuwirken. Die Unterstützung des Hilfesystems trägt zu einer angstfreieren Entwicklung des jungen Menschen bei und mindert seine psychischen Belastungen im Alltag.

Leistung, Aufgaben, Angebot

  • Es sind genügend queersensible, trans*unterstützende Angebotsformen im Jugendamt bekannt.
  • Unterstützende Formulare zur Beteiligung der jungen Menschen in der Hilfeplankonferenz werden einheitlich von allen Fachkräften genutzt.
  • Der Kontakt zu der zuständigen Schulbehörde ist hergestellt und Lösungswege bei Transitionsprozessen von Schüler*innen sind beschrieben.
  • Diskriminierungen an Schulen sind thematisiert und mögliche Interventionen sind besprochen und dem Jugendamt mitgeteilt.