Erstellung des Hilfeplans

Aktive Gestaltung des Hilfeplangespräches als sicherer Ort für den jungen Menschen

Ausgangslage

Häufig erleben junge Menschen Hilfeplangespräche als belastend, da sie sich allein einer größeren Anzahl von Erwachsenen gegenübersehen, die gewichtige Entscheidungen über ihre Zukunft treffen. Es fehlt mitunter Transparenz in der Benennung der Zuständigkeit für die Gesprächsführung und/oder die entsprechenden kommunikativen Kompetenzen sind nicht ausreichend vorhanden. Queere junge Menschen erleben zudem z.T. eine wenig wertschätzende queer-inklusive Ansprache und die Missachtung ihrer Geschlechtsidentität. Fachkräfte zeigen sich häufig unsicher im Umgang mit queeren Themen und verfügen z.T. nicht über das notwendige Wissen, um ein diskriminierungssensibles und inklusives Gespräch angemessen führen zu können.

In HPG sehen sich jungen Menschen teilweise diffamierenden oder abwertenden Äußerungen, z.B. durch Elternteile, ausgesetzt. Bleibt ein angemessener Schutz seitens der Fachkräfte aus und werden z.B. die Eltern in solchen Situationen nicht auf ein diskriminierungsfreies Setting hingewiesen, ziehen sich die betroffenen jungen Menschen häufig zurück. Sie trauen sich zukünftig nicht mehr ihre Anliegen offen zu äußern, was eine aktive Mitgestaltung der Hilfeplanung erschwert oder unmöglich macht. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem jungen Menschen und den beteiligten Fachkräften kann dadurch nachhaltig beeinträchtigt werden.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Ziel ist es, dass sich junge Menschen – insbesondere queere Jugendliche – im Hilfeplangespräch gesehen, respektiert und sicher fühlen. Ein respektvoller und unterstützender Umgang fördert das Vertrauen in den Hilfeprozess und ermutigt dazu, eigene Bedürfnisse und Perspektiven offen zu äußern. Gleichzeitig stärkt die Möglichkeit zur aktiven Mitsprache die Beteiligungskompetenz junger Menschen und trägt dazu bei, dass Hilfeplanung partizipativer und wirksamer gestaltet werden kann.

Art der Leistung/ Aufgaben/ Angebot 

  • Vermittlung des Wissens, dass die Möglichkeit für den jungen Menschen besteht, eine Vertrauensperson in das Beratungsgespräch nach § 10a SGB VIII mitnehmen zu können.
  • Auch in der Hilfekonferenz kann der junge Mensch anfragen, ob eine selbst gewählte Vertrauensperson für einen bestimmten Zeitraum daran teilnehmen kann.
  • Bei Ablehnung der fallzuständigen Fachkraft kann ein Beistand nach § 13 SGB X den jungen Menschen zur Hilfekonferenz begleiten.