Umsetzung der Maßnahmen

Parteiliche Begleitung

Ausgangslage

Queere junge Menschen berichten regelmäßig von diskriminierenden und entwürdigenden Erfahrungen in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehören:

  • Nichtanerkennung ihrer Identität durch Fachkräfte und/ oder Mitbewohner*innen
  • Diskriminierende oder bagatellisierende Kommentare („Das ist nur eine Phase“, „Brauchst du wieder Aufmerksamkeit?“ etc.)
  • Ausbleibende Schutzmaßnahmen bei queerfeindlichen Übergriffen durch andere junge Menschen
  • Mangelnde Unterstützung bei der Durchsetzung individueller Bedarfe (z. B. Kleidung, Hygieneartikel, ärztliche Versorgung, Beratungsbedarfe)

Eine kontinuierliche Sensibilisierung des Personals wäre notwendig, um queere junge Menschen auch in den Regelangeboten adäquat begleiten und schützen zu können.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Queere junge Menschen fühlen sich in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe sicher und vertrauen darauf, dass ihre Identität respektiert wird. Die parteiliche Begleitung ermöglicht es den jungen Menschen, sich selbstbewusst zu entwickeln. Dabei wird Diskriminierung frühzeitig erkannt, ernst genommen und unterbunden. Durch die Bekanntmachung von Ombudsstellen wird signalisiert, dass es Beratungs-und Beschwerdestellen außerhalb der Einrichtung gibt – das stärkt die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen.

Art der Leistung/ Aufgaben/ Angebot 

  • Entwicklung interner Standards zum Umgang mit Diskriminierung und Identitätsanerkennung
  • Sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität wird in Betreuungsgesprächen mit dem jungen Menschen regelhaft thematisiert
  • Begleiteter Aktiver und wertschätzender Austausch mit jungen Menschen über geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen in Gruppensettings
  • Bei Konflikten unter Betreuten unterstützen die Fachkräfte bei der Konfliktlösung, zeigen und werben für Empathie und klären über geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung auf oder laden Fachstellen unterstützend dazu ein.
  • Durch deutliche und nachvollziehbare Maßnahmen der Fachkräfte bei queerfeindlichem Verhalten, wird der Schutz vor Diskriminierung innerhalb der Wohngruppe in den Mittelpunkt gerückt
  • Betreuende Fachkräfte unterstützen bei besonderen Bedarfen wie gendergerechter Kleidung, medizinischer Versorgung oder psychosozialer Beratung
  • kontinuierliche Fortbildung und Sensibilisierung aller Fachkräften in den HzE-Angeboten, um eine kompetente und respektvolle Begleitung queerer Jugendlicher zu ermöglichen.
  • und/oder Gezielte Ausbildung von Multiplikator*innen, die intern Wissen weitergeben und Kolleg*innen sensibilisieren.
  • Vormünder*innen und Pflegestellen erhalten ein queer-inklusives Fortbildungsangebot  
  • Bekanntmachung und niedrigschwellige Zugänglichkeit von Ombudsstellen für junge Menschen – sowohl durch das Jugendamt als auch in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.