Es kommt immer wieder zu Diskriminierung in den Hilfen beziehungsweise einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe. Junge Menschen kennen theoretisch die Möglichkeit, sich zu beschweren. Doch wird dies im gelebten Alltag meist als zu hochschwellig erlebt und die jungen Menschen erreichen die Beschwerdestelle nicht. Diskriminierung wird daher meist nicht zeitnah öffentlich und der junge Mensch erlebt sich als wenig selbstwirksam.
Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen ein individuelles Kinderschutzkonzept vorzuhalten, wird umgesetzt. Junge Menschen aus vulnerablen Lebenssituationen werden gestärkt und lernen, dass sie selbstwirksam handeln können.