Queere Kinder und Jugendliche wenden sich häufig mit ihren Sorgen und Problemen nicht direkt an das Jugendamt. Sie sind unsicher darüber, ob diese Orte queerfreundlich und diskriminierungssensibel ausgerichtet sind und junge Menschen dort ernst genommen werden und keine (erneute) Abwertung erfahren.
Diskriminierungssensible Beratung trägt zur Selbstermächtigung des jungen Menschen bei. Er weiß dadurch, dass er sich öffnen kann (Coming-out) und keine Diskriminierung vonseiten der Institution/Fachkraft zu befürchten hat. Damit wird dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 1SGB VIII nachgekommen, sichere Räume für alle jungen Menschen zu schaffen, in denen sie sich öffnen und ihre Anliegen zu erkennen geben können. Diskriminierungssensible Beratung trägt dazu bei, eine gelingende Perspektivplanung zu ermöglichen.