Interne Schutzkonzepte

Vertrauensperson

Ausgangslage

Häufig ist das familiäre, schulische oder berufliche Umfeld kein geschützter Ort für queere junge Menschen. Umso wichtiger ist es, eine Person aus dem selbst benannten Kontext des jungen Menschen als Vertrauensperson in den Hilfekontext, die Hilfekonferenz zu integrieren.

Ziele, Effekte, Wirkungen

Aufmerksamkeit und Unterstützung eines queersensiblen Umgangs durch die selbst benannte Vertrauensperson und emotionaler Beistand in herausfordernden Situationen.

Leistung, Aufgaben, Angebot

  • Vonseiten des Jugendamtes Transparenz herstellen über das Recht des jungen Menschen, eine selbstbenannte Vertrauensperson zu Teilen der Hilfekonferenz hinzuziehen zu dürfen.
  • Die Fachkräfte der Jugendämter haben Kenntnis von möglichen queersensiblen Vertrauenspersonen, zum Beispiel von queer-inklusiven Trägern, aus dem schulischen Kontext oder der erweiterten Kinder- und Jugendhilfe und möglicherweise auch von gleichrangigen Personen (Peers).

Zu installierende oder zu überarbeitende Instrumente im Kinderschutz 

Kinderschutzbögen, Trägerverträge, Handlungsleitfäden zum Kinderschutz, AV-Kinderschutz der Länder, Rahmenvereinbarungen mit Trägern, Pflegeverträge der Vollzeitpflege nach § 33 und § 35a SGB VIII.