Häufig ist das familiäre, schulische oder berufliche Umfeld kein geschützter Ort für queere junge Menschen. Umso wichtiger ist es, eine Person aus dem selbst benannten Kontext des jungen Menschen als Vertrauensperson in den Hilfekontext, die Hilfekonferenz zu integrieren.
Aufmerksamkeit und Unterstützung eines queersensiblen Umgangs durch die selbst benannte Vertrauensperson und emotionaler Beistand in herausfordernden Situationen.
Kinderschutzbögen, Trägerverträge, Handlungsleitfäden zum Kinderschutz, AV-Kinderschutz der Länder, Rahmenvereinbarungen mit Trägern, Pflegeverträge der Vollzeitpflege nach § 33 und § 35a SGB VIII.