Externe Schutzkonzepte

Wunsch- und Wahlrecht

Ausgangslage

Der regelhafte Verbleib von jungen Menschen in den Kriseneinrichtungen der stationären Jugendhilfe beträgt mittlerweile 3 Monate. Die jungen Menschen dürfen bei Verbleib in der Kinder- und Jugendhilfe von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Queer-inklusiv ausgerichtete weiterführende Einrichtungen sind jedoch zum Teil innerhalb dieses Zeitfensters nicht zu finden. Dadurch kommt es häufig zu einem längeren Verbleib in den Kriseneinrichtungen oder die jungen Menschen werden unter Umständen in eine nicht passgenaue Hilfe vermittelt.

Ziele, Effekte, Wirkungen

In einer queerinklusiv ausgerichteten stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe kann in einer diskriminierungsarmen Umgebung an einer gemeinsamen Zielentwicklung und einer Stabilisierung der sexuellen und geschlechtlichen Identitätsentwicklung des jungen Menschen gearbeitet werden. Eine passgenaue Hilfe fördert die Bereitschaft des jungen Menschen, an den Entwicklungsaufgaben mitzuwirken.

Leistung, Aufgaben, Angebot

  • Durch Anreize für spezialisierte Wohngruppen für queere Kinder und Jugendliche bei Trägern der stationären Jugendhilfe soll der höhere Bedarf besser gedeckt werden.
  • Das Jugendamt verfügt über eine Angebotsübersicht in der stationären Jugendhilfe mit einem Schlagwortregister für die Suche eines passgenauen Angebotes.
  • Die Einrichtungsaufsicht überprüft die sexualpädagogischen Konzepte der Träger auf Queer-Inklusivität.
  • Die Angebotsübersichtsseiten des queeren Erstberatungskoffers für die Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung (www.queerer-beratungskoffer.de) werden regelmäßig überarbeitet und ergänzt.

Zu installierende oder zu überarbeitende Instrumente im Kinderschutz

Queerinklusive Schulung und Sensibilisierung aller Fachkräfte, die im Clearingverfahren arbeiten.