Diskriminierungssensible externe Schutzkonzepte

Externe Unterstützungsstrukturen stellen sicher, dass die Adressat*innen auch außerhalb der betreuenden Einrichtungen Schutz und Unterstützung erhalten und ihre höchstpersönlichen Rechte („Choice, Voice, Exit“) gewahrt sind. Die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention Provision (Befähigung), Participation (Beteiligung) und Protection (Schutz) sollten immer beachtet werden.

Es ist festzulegen, wie sich junge Menschen und ihre Angehörigen bei externen Stellen beschweren können, falls sie Probleme oder Missstände innerhalb von Unterstützungsstrukturen erleben (§ 45 Abs. 2 SGB VIII). Dies ist besonders wichtig, weil es häufig schwierig sein kann, innerhalb der eigenen Institutionen Beschwerden zu äußern.

Durch die Schaffung queer-inklusiver Beschwerde- und Schutz- und Beteiligungsmöglichkeiten wird ein umfassendes Schutznetz aufgebaut, das über die Grenzen der Einrichtung hinausgeht und den jungen Menschen zusätzliche Sicherheit und Unterstützung sowie die Wahrung ihrer Rechte bietet.

Beratungs- und Ombudsstellen

Beschreibung der Empfehlung

Kinder und Jugendliche in den Hilfen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe werden wiederholt, niedrigschwellig und ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend über externe Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen informiert oder es wird präventiv Kontakt hergestellt.

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Enttabuisierung von geschlechtszuweisenden Maßnahmen

Beschreibung der Empfehlung

Bei der Erhebung der Basisdaten mit den Personensorgeberechtigten zum Beispiel im Jugendamt, in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und Ähnlichem ist auf die Tabuisierung von geschlechtszuweisenden Maßnahmen bei Geburten hinzuweisen und damit der Raum zu öffnen, über die eigenen Erfahrungen sprechen zu können. In den Settings von Therapie oder Erziehungsberatung gilt es, das Thema präsent zu haben und möglicherweise in die Elternarbeit miteinfließen zu lassen.

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Wunsch- und Wahlrecht

Beschreibung der Empfehlung

Der Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts und, damit einhergehend, dem Anspruch des jungen Menschen auf eine queer-inklusiv arbeitende Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung ist nachzukommen.

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