Externe Unterstützungsstrukturen stellen sicher, dass die Adressat*innen auch außerhalb der betreuenden Einrichtungen Schutz und Unterstützung erhalten und ihre höchstpersönlichen Rechte („Choice, Voice, Exit“) gewahrt sind. Die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention Provision (Befähigung), Participation (Beteiligung) und Protection (Schutz) sollten immer beachtet werden.
Es ist festzulegen, wie sich junge Menschen und ihre Angehörigen bei externen Stellen beschweren können, falls sie Probleme oder Missstände innerhalb von Unterstützungsstrukturen erleben (§ 45 Abs. 2 SGB VIII). Dies ist besonders wichtig, weil es häufig schwierig sein kann, innerhalb der eigenen Institutionen Beschwerden zu äußern.
Durch die Schaffung queer-inklusiver Beschwerde- und Schutz- und Beteiligungsmöglichkeiten wird ein umfassendes Schutznetz aufgebaut, das über die Grenzen der Einrichtung hinausgeht und den jungen Menschen zusätzliche Sicherheit und Unterstützung sowie die Wahrung ihrer Rechte bietet.