Regelmäßige Überprüfung, wie geeignet die gewählte Hilfe ist und ob der Bedarf noch besteht

Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem jungen Menschen und allen an der Hilfe beteiligten Personen statt, um einzuschätzen, wie geeignet die gewählte Hilfe ist und ob der Bedarf weiterhin besteht. Das Hilfeplangespräch im Jugendamt bietet dafür den zentralen Ort der gemeinsamen Reflexion und Hilfeanpassung. Zugleich ist auch jenseits des Hilfeplangesprächs eine gemeinsame Vor- und Nachbereitung mit den Adressat*innen der Hilfe wichtig. Ein stabiler Rahmen ist ein wesentlicher Gelingensfaktor für eine Beteiligung des jungen Menschen im Hilfeverlauf.

Vertrauensvolle Beziehung des jungen Menschen zur Ansprechperson im Jugendamt ermöglichen

Beschreibung der Empfehlung

Für eine queer-sensible Hilfeplanung ist eine vertrauensvolle, stabile Beziehung zwischen dem jungen Menschen und der fallverantwortlichen Fachkraft im Jugendamt unerlässlich. Vertrauen schafft die Basis für offene Gespräche über Identität, Diskriminierungserfahrungen, psychische Belastungen oder individuelle Unterstützungsbedarfe. Die fallverantwortliche Fachkraft sollte als konstante, verlässliche und wertschätzende Bezugsperson wahrgenommen werden.

Dies bedeutet: möglichst wenig Personalwechsel, ausreichend Zeit für Beziehungsarbeit und ein echtes Interesse an der Lebensrealität des jungen Menschen. Queer-sensible Hilfeplanung beginnt nicht erst im Hilfeplangespräch, sondern im beständigen Aufbau einer tragfähigen, sicheren Arbeitsbeziehung.

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Kontinuität im Hilfekontext

Beschreibung der Empfehlung

Regelmäßige Hilfeplankonferenzen werden gewährleistet und sind terminlich mit allen Adressat*innen gemeinsam abgestimmt.

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Individuelle queersensible Hilfeplanung und Übergänge

Beschreibung der Empfehlung

  • Die Ziele im Hilfeplan werden spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert (SMART) beschrieben und sind den queerspezifischen Bedarfslagen, die zum Teil über das 21. Lebensjahr hinausgehen, angepasst.
  • Übergänge werden rechtzeitig mit Beteiligung des queeren jungen Menschen besprochen und geplant.
  • Überleitungen werden erst dann eingeleitet, wenn kein Jugendhilfebedarf mehr besteht und auch eine eventuelle Nachreifung gemäß § 41 SGB VIII abgeschlossen ist.
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Transparenz während und nach dem Hilfeverlauf herstellen

Beschreibung der Empfehlung

  • Akteneinsicht für junge Menschen ist zu gewähren.
  • Fachkräfte in den Behörden sind für die biografische Bedeutung der in den Akten abgelegten sensiblen Daten und Informationen von Carereceiver/Careleaver zu sensibilisieren.
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Überprüfung der Passgenauigkeit

Beschreibung der Empfehlung

Hilfen sind dem aktuellen Entwicklungsstand und der sich herausbildenden queeren Identitätsentwicklung anzupassen.

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